Kollektivversicherungen

Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch.
Trotzdem besteht beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (OR Art. 324a). Gesamtarbeitsverträge können jedoch den Abschluss von Taggeldversicherungen bei Krankheit vorschreiben.

Was ist der Vorteil einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung?

Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen der krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit.

Weitere Vorteile sind:

  • Sie erfüllen arbeitsrechtlichen Bestimmungen
  • Sie sind sicher, dass Ihr Personal bei Krankheit finanziell abgesichert ist
  • Die Kosten sind kalkulierbar